Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Radladen-Isny

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Radladen-Isny

§ 1 Fahrradverleih

Eine Vorbestellung ist nicht möglich.
2. Die Bezahlung laut ausgehängter Preisliste erfolgt bei der Abholung.
3. Für das Fahrrad wird eine Kaution hinterlegt.
4. Nach einem Funktionstest vor der Fahrt bestätigt der Mieter den verkehrssicheren, mängelfreien und sauberen Zustand des Fahrrads mit Zubehör.
5. Mit der Übernahme des Fahrrads erkennt der Mieter die aktuellen AGBs an, die in der Verleihstation ausliegen und auf der Homepage radladen-isny.de einsehbar sind.
6. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 2 Pflichten

1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort in abgeschlossenem Zustand abzustellen.
2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretenen Mängel bei Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
3. Zur Nutzung des Fahrzeuges ist ausschließlich der Vertragspartner berechtigt. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einem unberechtigten Dritten, wird eine Vertragsstrafe fällig, welche die doppelte Höhe der vereinbarten Mietsumme beträgt.

§ 3 Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter, noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich.

§ 4 Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde oder gestohlen wurde.

§ 5 Haftung

1. Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
2. Der Mieter hat das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
3. Der Mieter haftet für Schäden aus Diebstahl oder schuldhafte Beschädigung während der Mietzeit bis zu einem Höchstbetrag gemäß dem aktuellen Preisverzeichnis.

§ 6 Rückgabe des Fahrzeugs

1. Der Mieter hat das Fahrzeug spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort während der Geschäftszeiten des Vermieters zurück zu geben. Eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt auf Risiko des Mieters.
2. Eine Verlängerung der Mietdauer ist grundsätzlich möglich, bedarf aber der Einwilligung des Vermieters.
3. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von drei Werktagen nach Rückgabe des Fahrzeugs aufgetretene Mängel, für der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.